ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN AUTOFRÜHSTÜCK DE SAW

1.1 Indem Sie unsere Website nutzen und Ihre Bestellung aufgeben, erklären Sie sich mit den Liefer- und Zahlungsbedingungen von Autosloperij de Zaag einverstanden. Dies bedeutet, dass die nachstehenden Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten und dass alle anderen Rechte und/oder Pflichten, wie sie auf der Website angegeben sind, wirksam werden. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auch auf Anfrage erhältlich bei:

Autoverwertung De Zaag

Zaag 7, 2931 LD Krimpen a/d Lek

010 420 1897

info@autosloperijdezaag.nl

MwSt.: NL 864098911 B.01

KvK: 86821806

 

ANWENDBARKEIT

2.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote und Vereinbarungen mit Autosloperij de Zaag. Autosloperij de Zaag behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Bedarf zu ändern oder zu ergänzen. Für bestimmte Angebote, Produkte oder Dienstleistungen können zusätzliche Geschäftsbedingungen gelten.

2.2 Die Bezugnahme auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers gilt nicht, es sei denn, Autosloperij de Zaag hat ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2.3 Käufer ist jeder Besucher der Internetseite sowie jede juristische oder natürliche Person, die mit Autosloperij de Zaag ein Vertragsverhältnis irgendeiner Art eingeht. Unter „Käufer“ wird insbesondere auch die Person verstanden, deren Bestellung und für deren Rechnung Waren geliefert werden.

2.4 Abweichungen von diesen AGB müssen ausdrücklich schriftlich vereinbart werden. Vereinbarte Abweichungen berühren die Gültigkeit der anderen Geschäftsbedingungen nicht und gelten nie für mehr als ein Geschäft.

2.5 Autosloperij de Zaag hat das Recht, diese Bedingungen jederzeit zu ändern.

BIETET AN

2.6 Alle unsere Angebote gelten als Aufforderung an den Kaufinteressenten, ein Angebot abzugeben. Sie verpflichten uns in keiner Weise, es sei denn, im Angebot selbst wird ausdrücklich schriftlich das Gegenteil angegeben. Die uns erteilte Bestellung gilt als Angebot, das erst nach schriftlicher Bestätigung unsererseits (sog. Auftragsbestätigung) als von uns angenommen gilt.

2.7 Die von uns abgegebenen Angebote umfassen – insbesondere im Hinblick auf die Regelungen des vorstehenden Absatzes – Entwürfe, Zeichnungen, Modelle, Muster, Beschreibungen, Abbildungen und dergleichen sowie etwaige Anlagen und Unterlagen zu unseren Angeboten. All dies sowie in diesem Zusammenhang von uns angefertigte Werkzeuge bleiben unser Eigentum, sind auf unser Verlangen an uns zurückzugeben und dürfen ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht vervielfältigt und/oder an Dritte weitergegeben werden. Wir behalten uns auch alle Rechte vor, die möglicherweise aus geistigem und gewerblichem Eigentum bestehen. Wird uns der Auftrag, auf den sich unser Angebot bezieht, nicht innerhalb von 3 Monaten nach dem Tag unserer Angebotsabgabe erteilt, können wir die mit der Angebotserstellung verbundenen Kosten einschließlich der Kosten für die Verrechnung der genannten Werkzeuge an den Käufer in Rechnung stellen zu im vorigen Absatz.

VERTRAGSABSCHLUSS

3.1 Die Preisangabe und die Abgabe eines Angebots sind als Aufforderung an den Kaufinteressenten zu verstehen, eine Bestellung aufzugeben. Autosloperij de Zaag ist in keiner Weise an diese Bestellung gebunden und kann daher zu keinerlei Haftungsansprüchen des Käufers führen.

3.2 Der Vertragsschluss wird nur akzeptiert: - wenn der Artikel auf Lager ist. - Der Käufer hat genau angegeben, welches Produkt er erhalten möchte. – (wenn es sich um einen Online-Kauf handelt) der Käufer hat die Daten auf der Internetseite eingegeben und das entsprechende Bestellformular elektronisch an Autosloperij de Zaag gesendet oder der Käufer hat das Bestellformular mit allen relevanten Daten per Fax gesendet. - der Käufer die Bestellung auf die von Autosloperij de Zaag angegebene Weise bezahlt hat.

3.3 Der Käufer und Autosloperij de Zaag vereinbaren ausdrücklich, dass ein gültiger Vertrag unter Verwendung elektronischer Kommunikationsmittel zustande kommt, sobald die Bedingungen in Artikel 3.1 und 3.2 erfüllt sind.

3.4 Aufgrund elektronischer Kommunikation fehlt eine Unterschrift. Der Käufer und Autosloperij de Zaag sind sich darüber einig, dass das Fehlen einer gewöhnlichen Unterschrift die Verbindlichkeit des Vertragsabschlusses nicht berührt.

3.5 Alle Fotografien, Zeichnungen und Abbildungen werden so genau wie möglich wiedergegeben und alle mündlichen oder schriftlichen Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen. Autosloperij de Zaag garantiert jedoch nicht, dass alle Angebote und Produkte vollständig mit den bereitgestellten Informationen oder Abbildungen übereinstimmen. Grundsätzlich können festgestellte Abweichungen nicht zu einer Entschädigung und/oder Vertragsauflösung führen.

PREISE

4.1 Alle Preise auf der Website sind in Euro angegeben und es gilt die Differenzbesteuerung.

4.2 Die Gültigkeitsdauer der Angebote ist wie auf der Website angegeben und/oder solange der Vorrat reicht.

4.3 Die Versandkosten sind nicht im Preis enthalten. Für Vorbereitung, Prüfung, Transport und Auslieferung der Bestellung wird ein Kostenanteil zum Preis der Bestellung hinzugerechnet. Dieser Versandkostenanteil ist abhängig vom Lieferland und wird im Bestellprozess angegeben.

BEZAHLUNG

5.1 Sofern die Parteien nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart haben, muss die Zahlung des gesamten vereinbarten Preises ohne Aufrechnung, Abzug oder Aussetzung von der anderen Partei vor Lieferung oder in bar bei Lieferung erfolgen. Zur Lieferung gehört auch die Werkleistung. Die Anzahlung ist Bestandteil der Rechnung und muss daher jederzeit bezahlt werden.

5.2 Zahlung auf Rechnung ist nur möglich, wenn der Kunde von unserem Kreditversicherer akzeptiert wird. Der ausstehende Betrag darf niemals den von unserem Kreditversicherer für den jeweiligen Kunden akzeptierten Betrag übersteigen.

5.3 Zieht das Kreditunternehmen den eingestellten Kredit für den betreffenden Kunden zurück, erlöschen alle zuvor getroffenen Vereinbarungen und der ausstehende Betrag ist sofort zu zahlen. Nachbestellungen werden nur gegen Vorkasse versendet.

5.4 Die Standardzahlungsfrist beträgt 5.1 Tage, wenn Artikel 14 erfüllt ist. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Überschreitung des vereinbarten Zahlungsziels erfolgt eine Liefersperre, bis die Rechnungen mit überfälligem Zahlungsziel beglichen sind. Bei Käufen oder Bestellungen auf Rechnung muss die Zahlung spätestens vierzehn Tage nach Rechnungsdatum auf einem von Autosloperij de Zaag zu bestimmenden Bankkonto eingegangen sein, ohne Abzug oder Einspruch gegen Ausgleich oder Aussetzung.

5.5 Auf erstes Anfordern, zu dem Autosloperij de Zaag jederzeit berechtigt ist, muss der Käufer/Kunde eine Vorauszahlung oder Anzahlung leisten oder eine Sicherheit leisten, die der Verkäufer/Mechaniker für die ordnungsgemäße Erfüllung seiner Verpflichtungen bei einer Zahlung verlangt Autosloperij de Zaag Art und Weise zu bestimmen.

5.6 Hat der Käufer/Auftraggeber den gesamten vereinbarten Preis nicht oder nicht rechtzeitig bezahlt, so gerät er ohne Inverzugsetzung in Verzug. Unbeschadet weiterer Rechte von Autosloperij de Zaag ist Autosloperij de Zaag in einem solchen Fall berechtigt, die gesetzlichen Zinsen für Handelsgeschäfte auf den überfälligen Betrag zuzüglich jährlich 2 % pro Tag ab dem jeweiligen Fälligkeitsdatum zu berechnen. Diese Erhöhung des fälligen Betrages gilt als Bedingung, dass wir einen Zahlungsaufschub gewährt haben, ohne dass die Verpflichtung zur Zahlung bis zum Ablauf der vereinbarten Fristen besteht.

5.7 Wenn Autosloperij de Zaag gezwungen ist, eine Inkassoforderung abzutreten, werden, abgesehen von weiteren ihr zustehenden Schadensersatzansprüchen, alle darin enthaltenen gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten, letztere in Höhe von mindestens 15 % des überfälligen Betrags mit einem Minimum, berechnet von € 114 zu Lasten des Vertragspartners berechnet.

5.8 Die Verbindlichkeiten der Kunden oder Käufer gegenüber Autosloperij de Zaag gelten als Lieferschulden.

5.9 Die Zahlung durch den Auftraggeber oder Käufer hat in „Euro“ zu erfolgen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Sie müssen den Betrag sofort nach Erhalt der Ware mit DHL begleichen.

5.10 Im Falle der Nichtzahlung der Bestellung durch den Käufer innerhalb von zwei Wochen nach der Bestellung ist Autosloperij de Zaag berechtigt, den abzuschließenden Vertrag als unverbindlich zu betrachten und ihn gegebenenfalls für annulliert zu erklären sofortige Wirkung.

FOLGE

6.1. Die Waren werden an den Standort von Autosloperij de Zaag geliefert, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich schriftlich einen anderen Lieferort vereinbart. Wenn der Warentransport vereinbart ist, wird die Transportart von Autosloperij de Zaag bestimmt. Die Ware reist immer auf Gefahr des Käufers/Auftraggebers, unabhängig davon, ob der Transport kostenlos erfolgt oder nicht und unabhängig davon, ob dieser von oder zu Autosloperij de Zaag erfolgt. Eine Versicherung erfolgt auf Wunsch und Kosten des Käufers/Auftraggebers. Bestimmungen, die in den Bedingungen der Transportunternehmen von Produkten enthalten sind, können die Bestimmungen dieses Absatzes nicht beeinträchtigen.

6.2. Verweigert der Käufer/Auftraggeber die Annahme der ihm von Autosloperij de Zaag angebotenen Ware innerhalb von drei Tagen, nachdem dem Käufer/Auftraggeber die Versandbereitschaft mitgeteilt wurde, werden alle daraus resultierenden Kosten (einschließlich Fracht- und Lagerkosten in gemäß dem in Autosloperij de Zaag oder lokal geltenden Tarif) für Rechnung des Käufers/Auftraggebers. Ab diesem Zeitpunkt geht die Ware ebenfalls auf Rechnung und Gefahr des Käufers/Auftraggebers.

6.3. Das Risiko für Waren, die von Autosloperij de Zaag zur Ausführung von Arbeiten oder anderweitig unter ihrer Verwaltung angenommen werden, verbleibt beim Käufer/Auftraggeber, vorbehaltlich Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens Autosloperij de Zaag.

6.4. Lieferung von Tauschartikeln

  1. Die von Autosloperij de Zaag an den Käufer/Auftraggeber verkauften Tauschwaren werden standardisiert verpackt. Die Verpackung wird dem Käufer/Auftraggeber leihweise überlassen. Die Verpackung bleibt Eigentum von Autosloperij de Zaag. Der Käufer/Auftraggeber muss die Verpackung unbeschädigt an Autosloperij de Zaag zurücksenden. Auf Verpackungsmaterial wird ein Pfand erhoben, sofern nicht anders vereinbart. Wenn der Käufer das Verpackungsmaterial nicht innerhalb von 3 Monaten nach dem Kauf des Austauschartikels zurückgegeben hat, ist Autosloperij de Zaag nicht mehr verpflichtet, die Verpackung/das Pfandgeld zurückzugeben. Die Verpflichtung des Käufers/Auftraggebers zur Rückgabe der Verpackung bleibt hiervon unberührt.
  2. Beim Kauf eines Tauschartikels wird dem Käufer/Auftraggeber eine Kaution in Rechnung gestellt, sofern nichts anderes vereinbart ist. Wenn der Käufer/Auftraggeber die einzutauschende Altware nicht innerhalb von 3 Monaten nach Kauf der Inzahlungnahme und/oder nicht in montiertem Zustand und/oder nicht sicher/nicht vollständig an Autosloperij de Zaag zurückgesandt hat mit Kühlmittel verpackt oder ölfrei, dann ist Autosloperij is de Zaag nicht mehr verpflichtet, die erhobene Kaution an den Käufer/Auftraggeber zurückzuerstatten. Die Verpflichtung des Käufers/Auftraggebers zur Herausgabe der Altsache bleibt hiervon unberührt.
  3. Die erhobene Kaution ist nur ein symbolischer Betrag. In den Fällen, in denen der tatsächliche Wert des Altkoffers höher ist als die Kaution, kann eine Nachrechnung erfolgen.
  4. Austauschkoffer werden nur gegen Herausgabe des Altkoffers verkauft. Der Altartikel muss von gleicher Marke, Bauart und Beschaffenheit sein und darf nicht gebrochen, eingerissen, geschweißt oder anderweitig beschädigt oder unvollständig sein. Die lebenswichtigen Teile (bei einem Motor sind dies der Block, der Kopf, die Kurbelwelle und die Nockenwelle) müssen auf normale Weise überholt werden können. Entspricht der retournierte Artikel nicht den Anforderungen, gehen die höheren Kosten zu Lasten des Käufers/Auftraggebers und es erfolgt eine Nachrechnung.
  5. Austauschgehäuse können mit einer anderen Ölwanne und/oder einem anderen Ventildeckel geliefert werden. In diesen Fällen hat der Käufer/Auftraggeber die betreffenden Teile nach gründlicher Prüfung und Reinigung auf eigene Kosten von der Altsache zu übernehmen.

 

  1. Autosloperij de Zaag behält sich das Recht vor, Trade-In-Waren an eigene Spezifikationen anzupassen, wenn dies einen positiven Einfluss auf die Qualität der Trade-In-Ware hat. Ein Beispiel hierfür kann sein, dass wir in einigen Fällen keine Motoren mit Ausgleichswellen liefern.

 

  1. Aus Umwelt- und Sicherheitsgründen hat der Käufer/Auftraggeber die zurückzusendende Altware auf eigene Kosten sicher und völlig kühlmittel- und ölfrei zu verpacken. Der Käufer/Auftraggeber haftet für alle Schäden, die Autosloperij de Zaag und/oder Dritten durch die fehlerhafte Lieferung der zurückzusendenden Altware entstehen. Der Käufer/Auftraggeber stellt Autosloperij de Zaag diesbezüglich schadlos.

 

  1. Verkaufen mit Kauf. Wenn der Käufer beim Verkauf einer neuen Sache gegen den Kauf einer gebrauchten Sache die alte Sache bis zur Lieferung der neuen Sache weiter verwendet, wird die letztere Sache erst nach ihrer tatsächlichen Lieferung an die Autosloperij de Zaag Eigentum von Autosloperij de Zaag Zaag hat stattgefunden. . Solange der Käufer die Sache weiter nutzt, erfolgt dies ausschließlich auf seine Kosten und Gefahr.

 

6.5. Die Lieferung durch uns erfolgt stets „ab Werkstätte AG“ (Krimpen aan de Lek, Niederlande) (EXW) und gemäß der neuesten Fassung der ICC Incoterms.

6.6 Die Lieferzeit ist das Datum der Lieferung der Waren oder der ausgeführten Arbeiten, wie in der von den Parteien geschlossenen Vereinbarung angegeben, oder früher oder später, wie von den Parteien vereinbart. Eine vorzeitige Lieferung ist jederzeit möglich.

6.7 Wenn kein Liefertermin vereinbart wurde, wird Autosloperij de Zaag den Käufer/Auftraggeber rechtzeitig im Voraus schriftlich informieren, wann die Ware für den Käufer/Auftraggeber am Standort von Autosloperij de Zaag bereit sein wird oder wann sie sein wird Lieferung am vereinbarten Ort. .

6.8 Lieferzeiten, ob ausdrücklich angegeben oder nicht, sind nur annähernd und können niemals als strenge Fristen angesehen werden. Eine nicht rechtzeitige Lieferung durch Autosloperij de Zaag kann daher niemals einen triftigen Grund für den Käufer/Auftraggeber darstellen, den Vertrag mit Autosloperij de Zaag aufzulösen, es sei denn, es gibt eine ausdrücklich vereinbarte Lieferfrist und diese Frist wurde um mehr als 60 % überschritten. Auch nach Ablauf dieser verlängerten Frist muss Autosloperij de Zaag zunächst vom Käufer/Auftraggeber schriftlich in Verzug gesetzt werden, wobei Autosloperij de Zaag eine Frist von mindestens einem Monat zur Erfüllung eingeräumt wird, bevor Autosloperij de Zaag diesbezüglich in Verzug geraten kann . bekommen.

AUFLÖSUNG

7.1 Wenn der Käufer/Auftraggeber nach schriftlicher Inverzugsetzung seine Verpflichtungen gegenüber Autosloperij de Zaag 14 Tage lang nicht erfüllt, wird der Vertrag von Rechts wegen ohne gerichtliche Intervention aufgelöst, es sei denn, Autosloperij de Zaag verlangt Erfüllung der Vereinbarung. . Das Vorstehende gilt unbeschadet der Bestimmungen von Artikel 8 Absatz 4 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

7.2 Wenn der Käufer/Auftraggeber bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber der Autosloperij de Zaag schuldhaft versagt hat und der Vertrag aus diesem Grund aufgelöst wurde, verliert der Käufer/Auftraggeber eine sofort fällige und zahlbare Vertragsstrafe in Höhe von 15 % der vereinbarten Summe. Dies gilt unbeschadet des Rechts von Autosloperij de Zaag, stattdessen vollen Schadensersatz und Erstattung der Beitreibungskosten (einschließlich der in Artikel 8 Absatz 4 genannten Kosten) zu verlangen.

7.3 Wenn Autosloperij de Zaag die Einhaltung des Vertrags auf der Grundlage von Absatz 1 verlangt, stellt der Käufer/Auftraggeber nach Ablauf der in Absatz 1 genannten Frist von 14 Tagen Autosloperij de Zaag eine Rechnung für jeden Tag, der ihm zur Verfügung steht seitdem bis zum Tag der Erfüllung verstrichen ist, eine sofort fällige Vertragsstrafe in Höhe von 3‰ des vereinbarten Kaufpreises. Dies gilt unbeschadet des Rechts von Autosloperij de Zaag, stattdessen vollen Schadensersatz und Erstattung der Beitreibungskosten (einschließlich der in Artikel 8 Absatz 4 genannten Kosten) zu verlangen.

7.4 Unbeschadet der Bestimmungen dieses Artikels ist Autosloperij de Zaag berechtigt, ohne Inverzugsetzung oder gerichtliche Intervention und unbeschadet anderer ihr zustehender Rechte den Vertrag ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung aufzulösen oder auszusetzen, wenn die der Käufer/Auftraggeber verstirbt oder Zahlungsaufschub beantragt oder Konkurs anmeldet oder wenn sein Konkurs beantragt oder erklärt wurde. In diesen Fällen ist jede Forderung von Autosloperij de Zaag gegenüber dem Käufer/Auftraggeber sofort fällig und in voller Höhe zahlbar, ohne dass Autosloperij de Zaag zu Schadensersatz und/oder Garantie verpflichtet ist.

In allen Fällen, in denen dem Käufer/Auftraggeber Tatsachen und/oder Umstände bekannt werden, die ihm Anlass zu der Befürchtung geben, dass er seinen Verpflichtungen gegenüber Autosloperij de Zaag nicht nachkommen (können) wird, ist er verpflichtet, Autosloperij de Zaag unverzüglich zu informieren davon gesetzt.

ANSPRAKELIJKHEID

8.1 Autosloperij de Zaag haftet gegenüber dem Käufer/Auftraggeber nur für Schäden, die die vorhersehbare und direkte Folge eines zurechenbaren Mangels seitens Autosloperij de Zaag bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Vertrag zwischen ihr und dem Käufer/Auftraggeber sind. Jede Form von Folge- oder indirekten Schäden ist von der Entschädigung ausgeschlossen. Dazu gehören unter anderem: Betriebsschaden, Verzugsschaden (außer gesetzliche Zinsen), Wertminderungsschaden, Nutzungsentgang, entgangener Gewinn oder erlittener Schaden, Schaden im Zusammenhang mit Abschlepp- oder Ersatztransport- oder Mietkosten und Mietkosten, Schäden durch zusätzliche Transportkosten, Schäden an (Gütern von) Dritten, Frachtschäden, Schäden durch die Verletzung von Patenten, Lizenzen oder anderen Rechten Dritter infolge der Nutzung von Daten, die von oder im Auftrag bereitgestellt werden des Käufers/Auftraggebers oder Beschädigung oder Verlust, gleich aus welchem ​​Grund, an vom Käufer/Auftraggeber zur Verfügung gestellten Rohstoffen, Halbzeugen, Modellen, Werkzeugen und sonstigen Gegenständen sowie Personen- und Sachschäden.

8.2 Soweit Autosloperij de Zaag verpflichtet ist, Schäden gemäß den Bestimmungen des vorstehenden Absatzes 1 zu ersetzen, betrifft dies nur Schäden, gegen die sie versichert ist oder zumindest vernünftigerweise hätte versichert sein müssen, unter der Voraussetzung, dass die Versicherungssumme niemals höher ist oder ein angemessen zu versichernder Betrag ist erstattungsfähig. Zweck der hier getroffenen Regelungen ist die Festsetzung einer Schadensobergrenze.

8.3 In Bezug auf den Zustand der von Autosloperij de Zaag gelieferten Arbeiten und/oder Waren geht ihre Haftung gegenüber dem Käufer/Auftraggeber nicht über das hinaus, was in den Garantiebedingungen gemäß Artikel 14 beschrieben ist. Der Käufer/Auftraggeber nicht alle Rechte haben, die das Gesetz dem Käufer/Auftraggeber gibt, der nicht in Ausübung eines Berufs oder Geschäfts für diesen Zweck handelt, wie z.

In allen Fällen, in denen dem Käufer/Auftraggeber Tatsachen und/oder Umstände bekannt werden, die ihm Anlass zu der Befürchtung geben, dass er seinen Verpflichtungen gegenüber Autosloperij de Zaag nicht nachkommen (können) wird, ist er verpflichtet, Autosloperij de Zaag unverzüglich zu informieren davon gesetzt.

8.4 Weitergehende Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem ​​Grund, sind ausgeschlossen.

8.5 Der Käufer/Auftraggeber stellt Autosloperij de Zaag von allen Ansprüchen Dritter frei, es sei denn, Autosloperij de Zaag haftet gemäß diesem Artikel.

8.6 Unsere Haftung beschränkt sich auf Warenlieferungen innerhalb des europäischen Festlandes. Ein Schadensersatzanspruch im Zusammenhang mit einer (Weiter-)Lieferung in ein außereuropäisches Land oder ein Überseegebiet eines europäischen Landes ist ausgeschlossen.

KRAFT DER MEHRHEIT

9.1 Für den Fall, dass die Erfüllung eines Vertrags für Autosloperij de Zaag infolge höherer Gewalt erschwert oder unmöglich wird, ist er berechtigt, den Vertrag, sofern er noch nicht erfüllt wurde, durch eine schriftliche Erklärung aufzulösen Mitteilung an den Käufer. / Auftraggeber über die Umstände, die die weitere Ausführung erschweren oder unmöglich machen.

9.2 Höhere Gewalt im Sinne dieser AGB umfasst, ist aber nicht abschließend:

  • Krieg oder ähnliche Situation, Aufruhr, Sabotage;
  • Feuer, Blitzschlag, Explosion, Freisetzung gefährlicher Stoffe oder Gase;
  • Stromausfall, Fabrik- oder Geschäftsausfall jeglicher Art;
  • Boykott, Betriebsbesetzung, Blockade, soweit sie von anderen als Mitarbeitern der Autosloperij de Zaag durchgeführt wird;
  • Transportbeschränkungen, Frostverzögerungen, Import- und Exportverbote;
  • nicht zurechenbare(s) Versäumnis(s) von Dritten, die von Autosloperij de Zaag zum Zweck der Ausführung des Vertrags eingeschaltet wurden;
  • alle durch staatliche Maßnahmen verursachten Hindernisse;
  • Epidemien;

9.3 Wenn seitens Autosloperij de Zaag eine Situation höherer Gewalt eintritt, wird sie den Käufer/Auftraggeber so schnell wie möglich darüber informieren, ob die Lieferung noch möglich ist und wenn ja, innerhalb welcher Frist.

  • Diebstahl, Unterschlagung oder Beschädigung von Waren aus dem Lager, der Werkstatt oder anderen Geschäftsräumen von Autosloperij de Zaag oder während des Transports;
  • sowie alle (anderen) Umstände, die den normalen Geschäftsablauf von Autosloperij de Zaag behindern, wodurch Autosloperij de Zaag vernünftigerweise nicht zur Einhaltung des Vertrags aufgefordert werden kann. Die Bestimmungen dieses Absatzes gelten auch, wenn diese Umstände Lieferanten von Autosloperij de Zaag und andere von ihr beauftragte Dritte betreffen.

9.4 Wenn die Lieferung infolge höherer Gewalt nicht dauerhaft unmöglich geworden ist, aber auch nicht innerhalb eines Zeitraums von 3 Monaten nach dem vereinbarten Liefertermin erfolgen kann, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei aufzulösen, ohne dass dies der Fall ist Partei Anspruch auf Schadensersatz gegenüber der anderen Partei hat. Diese Mitteilung muss innerhalb von 1 Woche nach (Erhalt der) Mitteilung gemäß vorstehendem Absatz 3 erfolgen.

RESERVIERUNG DES EIGENTUMS

10.1 Autosloperij de Zaag behält sich das Eigentum an allen von ihr an den Käufer/Auftraggeber gelieferten Waren vor, bis der Kaufpreis für alle diese Waren vollständig bezahlt ist. Hat Autosloperij de Zaag im Rahmen des Verkaufs zugunsten des Käufers/Auftraggebers Arbeiten ausgeführt, die von diesem zu vergüten sind, gilt der vorgenannte Eigentumsvorbehalt, bis der Käufer/Auftraggeber auch seine diesbezügliche Forderung vollständig bezahlt hat . Der Eigentumsvorbehalt gilt auch für Forderungen, die Autosloperij de Zaag gegen den Käufer/Auftraggeber erwerben könnte, weil letzterer eine oder mehrere seiner Verpflichtungen gegenüber Autosloperij de Zaag nicht erfüllt. Der Gefahrenübergang geht jedoch unter allen Umständen auf den Käufer/Auftraggeber über, sobald der Artikel oder die Artikel von Autosloperij de Zaag an den Käufer/Auftraggeber geliefert wurden.

10.2 Solange das Eigentum an der Sache noch nicht auf den Käufer/Auftraggeber übergegangen ist, ist der Käufer/Auftraggeber verpflichtet, die gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungen im Hinblick auf die Nutzung der Sache sowie eine Versicherung gegen Voll- oder Teilverlust (Kasko) abzuschließen Abdeckung). Der Käufer/Auftraggeber ist ferner verpflichtet, die gelieferte Ware auf seine Kosten warten zu lassen.

10.3. Autosloperij de Zaag ist nicht verpflichtet, den Käufer/Auftraggeber in irgendeiner Weise von seiner Haftung als Eigentümer der Sache freizustellen. Andererseits stellt der Käufer/Auftraggeber Autosloperij de Zaag von Ansprüchen frei, die Dritte möglicherweise gegen Autosloperij de Zaag haben und die mit dem Eigentumsvorbehalt zusammenhängen können.

10.4. Das Eigentum an der gelieferten Ware behält sich Autosloperij de Zaag als Garantie für alle Verpflichtungen des Käufers/Auftraggebers und/oder seiner Tochtergesellschaften gegenüber Autosloperij de Zaag vor, bis der Käufer/Auftraggeber alle seine Verpflichtungen erfüllt hat.

10.5. Wenn Sachen, die noch Eigentum von Autosloperij de Zaag sind, aber wegen bereits durchgeführter Anpassungen/Bearbeitungen einem/mehreren Lieferanten gemeinsam gehören, bleiben sie das gemeinsame Eigentum der jeweiligen Lieferanten, unter Ausschluss von Kunden/Käufern. Das Verhältnis der Eigentumsrechte wird im Verhältnis des gelieferten Rechnungswerts pro Lieferant zum Gesamtrechnungswert der gemeinsamen Lieferanten aufgeteilt.

10.6 Der Käufer/Auftraggeber tritt bereits jetzt alle Forderungen aus dem Verkauf von Vorbehaltsware der Autosloperij de Zaag aus laufenden und künftigen Warenlieferungen mit allen Nebenrechten an die Autosloperij de Zaag zur Sicherung des Eigentumsvorbehalts für die Autosloperij de Zaag ab.

10.7 Wird eine von Autosloperij de Zaag gelieferte Ware, an der Autosloperij de Zaag einen Eigentumsvorbehalt hat, in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union eingeführt, gilt das Recht dieses Mitgliedstaats für den Eigentumsvorbehalt, sofern dieses Recht mehr enthält diesbezüglich günstige Bestimmungen für Autosloperij de Zaag enthält.

10.8 Solange die von Autosloperij de Zaag gelieferten Waren unter Eigentumsvorbehalt stehen, darf die Gegenpartei sie außerhalb ihres normalen Geschäftsbetriebs nicht belasten; insbesondere ist es der Gegenpartei unter den oben genannten Umständen nicht gestattet, die Ware im Rahmen einer Finanzierung zu belasten.

10.9. Die Gegenpartei muss Autosloperij de Zaag unverzüglich über alle Ansprüche oder Versuche Dritter informieren, die Kontrolle über Waren zu erlangen, an denen Autosloperij de Zaag irgendwelche oder Miteigentumsrechte geltend machen kann.

10.10 Die Gegenpartei gewährt Autosloperij de Zaag nun das Recht, alle Orte zu betreten, an denen sich die Immobilien von Autosloperij de Zaag befinden, um die Eigentumsrechte ausüben zu können.

10.11. Die Gegenpartei ist verpflichtet, die Waren von Autosloperij de Zaag mit der gebotenen Sorgfalt getrennt und als deutlich erkennbares Eigentum von Autosloperij de Zaag aufzubewahren.

10.12 Die Gegenpartei ist verpflichtet sicherzustellen, dass die Waren der Autosloperij de Zaag nicht mit anderen Waren vermischt werden, auch im Hinblick auf die Qualitätssicherungskriterien und die Rückverfolgbarkeit der Waren in der Produktionskette. Im Falle der Vermischung wird vermutet, dass Autosloperij de Zaag Miteigentümer des vermischten Warenbestandes ist, und zwar in Höhe des Rechnungswertes der ursprünglich von Autosloperij de Zaag gelieferten Waren.

10.13 Im Falle einer Be- oder Verarbeitung der Ware durch oder im Auftrag oder bei der Gegenpartei gilt dies als (teilweise) im Auftrag von Autosloperij de Zaag erfolgt und Autosloperij de Zaag erwirbt das Miteigentum Recht an der neu geschaffenen Ware, und zwar zum Rechnungswert der ursprünglich von Autosloperij de Zaag gelieferten Ware.

10.14 Kann sich Autosloperij de Zaag nicht auf ihre (Mit-)Eigentumsrechte berufen, weil die Ware vermischt, verarbeitet oder geprüft worden ist, ist die Gegenpartei verpflichtet, die neu entstandene Ware auf erstes Anfordern an Autosloperij de Zaag zu verpfänden.

10.15 Autosloperij de Zaag ist dann auch berechtigt, die Waren, an denen sie einen Eigentumsvorbehalt hat, zurückzunehmen, wenn Umstände eintreten, aus denen Autosloperij de Zaag vernünftigerweise schließen kann, dass das Risiko besteht, dass die Waren nicht (pünktlich) bezahlt werden, sogar wenn die Zahlung noch nicht fällig ist.

DATENSCHUTZ

  1. Die in der Auftragsbestätigung angegebenen personenbezogenen Daten des Käufers/Auftraggebers werden vom Verkäufer/Mechaniker ggf. im Sinne des Datenschutzgesetzes (Wbp) verarbeitet. Auf der Grundlage dieser Verarbeitung kann Autosloperij de Zaag den Vertrag ausführen und seine Gewährleistungsverpflichtungen gegenüber dem Käufer/Auftraggeber erfüllen, dem Käufer/Auftraggeber einen optimalen Service bieten, ihm rechtzeitig aktuelle Fahrzeuginformationen zur Verfügung stellen und personalisierte Angebote machen . Darüber hinaus können die personenbezogenen Daten Dritten für Direktmarketingmaßnahmen für Fahrzeuge zur Verfügung gestellt werden. Jedem Widerspruch des Käufers/Auftraggebers bei Autosloperij de Zaag gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten im Sinne des Wbp für Direktmarketingaktivitäten wird stattgegeben.

STREITIGKEITEN UND ANWENDBARES RECHT

12.1 Alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit oder aus dem mit Autosloperij de Zaag geschlossenen Vertrag werden dem zuständigen Gericht vorgelegt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

12.2 Alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Käufer und Autosloperij de Zaag unterliegen ausschließlich niederländischem Recht.

GARANTIE

13.1 Autosloperij de Zaag gewährt eine Grundgarantie von 3 Monaten.

GARANTIEBEDINGUNGEN

14.1 Mit Ausnahme von Elektronikteilen unterliegen verkaufte und/oder gelieferte gebrauchte Fahrzeugteile der Gewährleistung.

14.2 Der Käufer kann nur Rechte aus einer Garantie ableiten, wenn er nachweist, dass er die Ware bei Autosloperij de Zaag gekauft hat. Dieser Nachweis kann vom Käufer erbracht werden, indem er Autosloperij de Zaag den entsprechenden Kaufvertrag oder die entsprechende Rechnung und gegebenenfalls die entsprechende Garantiekarte vorlegt. Handelt es sich um eine Ware, die von Autosloperij de Zaag mit einer Marke oder Registrierungsnummer versehen wurde, kann der Käufer nur dann Rechte aus einer Garantie herleiten, wenn die beabsichtigte Marke oder Registrierung bei Inanspruchnahme dieser Garantie intakt ist.

14.3 Ansprüche des Käufers aus Gewährleistung sind nicht auf Dritte übertragbar.

14.4 Autosloperij de Zaag garantiert die Tauglichkeit und Brauchbarkeit der von ihr gelieferten Waren drei Monate nach dem Kauf. Der Käufer hat daher das Recht, die gelieferte Ware Autosloperij de Zaag für einen Zeitraum von drei Monaten im Falle von Mängeln nach Wahl von Autosloperij de Zaag gemäß Artikel 7 der geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Austausch oder zur Reparatur anzubieten .

14.5 Wenn Artikel 4 dieser Garantiebedingungen und Artikel 7 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfüllt sind, verpflichtet sich Autosloperij de Zaag, den zum Ersatz/zur Reparatur angebotenen Artikel innerhalb einer angemessenen Frist durch einen vergleichbaren Artikel zu reparieren oder zu ersetzen, es sei denn, Autosloperij de Zaag dies nicht möglich ist, wird Autosloperij de Zaag in diesem Fall den entsprechenden Rechnungsbetrag in bar oder per Bank zurückzahlen.

14.6 Für den Artikel, den der Käufer nach Reparatur/Ersatz erhält, gilt erneut die Basisgarantie (oder bis zum Ablaufdatum der ursprünglichen Zusatzgarantie).

14.7 Der Käufer kann keinen Garantieanspruch geltend machen:

  1. wenn der Käufer falsche oder unzureichende Angaben zur Marke und Typenbezeichnung des Kaufgegenstandes und/oder des Fahrzeugs gemacht hat, für das das Teil bestimmt ist;

 

  1. Die Gewährleistungsverpflichtung erlischt, wenn der Käufer/Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht rechtzeitig nachkommt oder nachgekommen ist. Der Käufer/Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Zahlung mit der Begründung zu verweigern, dass Autosloperij de Zaag seine Gewährleistungsverpflichtungen noch nicht oder nicht vollständig erfüllt hat und/oder hätte erfüllen müssen.

 

  1. Die Gewährleistungsansprüche erlöschen auch, wenn Dritte Arbeiten im Zusammenhang mit den von Autosloperij de Zaag durchgeführten Arbeiten ohne schriftliche Genehmigung (ausgestellt nach einem vom Käufer/Auftraggeber im Voraus bekannt gegebenen Angebot) von Autosloperij de Zaag ausgeführt haben, für die ein Anspruch besteht Die Garantie wird in Anspruch genommen.

 

  1. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind:
  • Mängel an Materialien oder Teilen, die vom Käufer/Auftraggeber vorgeschrieben oder bereitgestellt wurden;
  • Mängel, die auf vom Käufer/Auftraggeber zur Verfügung gestellte Entwürfe, Zeichnungen, Konstruktionen oder Arbeitsmethoden oder auf vom Käufer/Auftraggeber erteilte Ratschläge zurückzuführen sind;
  • Defekte an eingebauten elektronischen Komponenten;
  • Defekte an Kraftstoffsystemen, wenn Tank und Zusatzkomponenten nicht gespült oder erneuert werden. Die Garantie erstreckt sich auch nicht auf die Reparatur von Motormängeln, die durch die Verwendung von Kraftstoffen entstanden sind, für die der Motor nicht geeignet ist (laut Herstellerangaben zur vorgeschriebenen Kraftstoffverwendung) oder für die der Motor nicht geeignet gemacht wurde von Autosloperij de Zaag;
  • Motorschäden, die durch Ausfall und/oder unsachgemäßen Gebrauch der elektronischen Bauteile und/oder elektronischer Peripheriegeräte verursacht werden, sind ebenso von der Gewährleistung ausgeschlossen wie Mängel an Sachen, die keine Material- und/oder Konstruktionsfehler sind (wie z. B. Mängel infolge normaler Abnutzung, innere und äußere Verschmutzung, Rost- und Lackschäden, Transport, Einfrieren, Überhitzung, Überladung und/oder Herunterfallen des Produkts);
  • wenn bei der Montage andere als die vom Hersteller vorgeschriebenen Teile verwendet werden;
  • wenn beim Einbau nicht Originalteile verwendet wurden;
  • wenn der Kaufgegenstand in ein Fahrzeug eingebaut wurde, für das er ursprünglich nicht bestimmt war;
  • wenn der Kaufgegenstand in einen Sportwagen oder ein getuntes Fahrzeug eingebaut ist;
  • ebenfalls von der Garantie ausgeschlossen sind Mängel, die entstehen durch: Vorsatz, Unterlassung normaler oder vorgeschriebener Wartung, unsachgemäßen Einbau/Anschluss/Änderungen durch Dritte, unsachgemäße Behandlung, unsachgemäße (oder nicht bestimmungsgemäße) Verwendung;
  • Es besteht auch kein Gewährleistungsanspruch hinsichtlich Mängeln, die durch zum Artikel gehörende, aber nicht von Autosloperij de Zaag geprüfte Anbauteile entstehen, sowie hinsichtlich Mängel und Schäden, die durch die Teilnahme eines Fahrzeugs an Wettbewerben oder entstanden sind Geschwindigkeitstests.

 

  1. Die ursprüngliche Garantiezeit wird durch den Austausch nicht verlängert.

14.8 Gewährleistung auf Motoren und/oder Getriebe gilt nur, wenn Öl und/oder Zahnriemen und/oder Filter nachweislich erneuert wurden.

14.9 Für Arbeiten und/oder Teile im Zusammenhang mit der Installation wird keine Garantie übernommen.

14.10 Wenn entgegen einer anderen Bestimmung der anwendbaren Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Garantiebedingungen gehandelt wird, soweit diese unter Androhung des Rechtsverlusts vorgeschrieben sind.

14.11 Der Käufer kann aus einer Garantie kein Recht auf Schadensersatz jeglicher Art ableiten, es sei denn, Autosloperij de Zaag ist gesetzlich oder gemäß den geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen dazu verpflichtet.

14.12 Autosloperij de Zaag hat das Recht, von diesen Garantiebedingungen abzuweichen, wenn der Käufer vor Abschluss des Kaufvertrags ausdrücklich darüber informiert wurde und die abweichenden Bestimmungen zwischen Autosloperij de Zaag und dem Käufer schriftlich festgehalten wurden.

ZUSÄTZLICHE BEDINGUNGEN

15.1 Beim Verkauf von Teilen gelten die Stiba-Garantiebedingungen und die Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen von Stiba. Abweichend von Artikel 4 der Stiba-Garantiebedingungen gilt eine Gewährleistungsfrist von drei Monaten. Liefer- und Garantiebedingungen werden Ihnen auf Anfrage zugesandt.

15.2 Gelieferte Teile, die sich im Nachhinein als unnötig herausstellen, können innerhalb von zehn Tagen zurückgenommen werden, wofür 20 % des Kaufpreises, mindestens jedoch fünfundzwanzig Euro, berechnet werden. Mit Ausnahme von speziell für Sie demontierten Teilen; diese können nicht zurückgegeben werden.

15.3 Bei äußerer Beschädigung des Teils erlischt die Gewährleistung. In diesem Fall werden für ein Rücksendeteil 500 € für einen Motor und 200 € für ein Getriebe berechnet. Für die anderen Teile gelten andere Preise. Diese sind auf Anfrage frei verfügbar.

Internetbedingungen, Annahme- und Widerrufsfrist:

16.1 Nach Ablauf der Probezeit von 7 Werktagen kommt der Kaufvertrag zustande.

16.2 Sofern nicht anders angegeben, haben Sie nach Erhalt der Bestellung das Recht, den Kaufvertrag innerhalb von 7 Werktagen ohne Angabe von Gründen schriftlich aufzulösen und die Bestellung innerhalb der gleichen Frist zurückzusenden. Geleistete Zahlungen werden innerhalb von 14 Tagen zurückerstattet, einschließlich der von Ihnen bezahlten Versandkosten.

16.3 Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung, wenn das Produkt verwendet und/oder beschädigt wurde oder die Bestellung geöffnet und/oder nicht in der Originalverpackung zurückgegeben wurde.

 

Sie können sich mit Beschwerden und/oder Hinweisen an die Verkaufsabteilung von Autosloperij de Zaag wenden.