• Kostenloser Abholservice
  • von RDW zugelassenes Demontageunternehmen
  • ARN- und KZD-zertifiziert
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Allgemeine Verkaufs-und Lieferbedingungen

1. Definitionen

In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben die folgenden Begriffe die folgenden Bedeutungen:

  • Autoverwertung De Zaag
    Der Auftragnehmer, der Fahrzeuge kauft, sammelt, demontiert und recycelt, Teile und gebrauchte Fahrzeuge verkauft und damit verbundene Tätigkeiten ausführt.

  • Auftraggeber
    Der Privat- oder Geschäftskunde, der ein Fahrzeug anbietet, ein Angebot anfordert oder einen Vertrag mit Autosloperij De Zaag abschließt.

  • Arbeit
    Alle von Autosloperij De Zaag durchgeführten Tätigkeiten, einschließlich des Ankaufs und der Sammlung von Schrottautos, der Demontage und des Recyclings von Fahrzeugen, des Verkaufs von Teilen und Gebrauchtwagen, der Abmeldung beim RDW und damit verbundener Tätigkeiten.

  • Vereinbarung
    Die zwischen Autosloperij De Zaag und dem Kunden getroffenen Vereinbarungen, wie sie in einem Angebot, einer Auftragsbestätigung, einer E-Mail oder einer anderen schriftlichen Vereinbarung festgehalten sind.

2. Anwendbarkeit

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Arbeiten, Verträge und Lieferungen der Autosloperij De Zaag, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur gültig, wenn sie von Autosloperij De Zaag schriftlich bestätigt werden.

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder unanwendbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang wirksam.

3. Angebote und Kostenvoranschläge

Angebote und Wertgutachten von Autosloperij De Zaag sind freibleibend, sofern im Angebot nichts anderes angegeben ist.

Ein Angebot für den Fahrzeugkauf basiert auf den vom Kunden bereitgestellten Informationen, wie Marke, Baujahr, Kilometerstand und Zustand des Fahrzeugs. Sollte sich bei der Abholung herausstellen, dass der tatsächliche Zustand von den Angaben abweicht, kann das Angebot angepasst werden.

Ein Angebot ist für den im Angebot angegebenen Zeitraum gültig. Ist kein Zeitraum angegeben, gilt das Angebot 8 Tage.

4. Abschluss der Vereinbarung

Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde dem angebotenen Preis oder Kostenvoranschlag schriftlich, mündlich oder digital zustimmt.

Nach erfolgter Einigung wird in Absprache mit dem Kunden ein Datum und eine Uhrzeit für die Abholung oder Lieferung des Fahrzeugs vereinbart.

Autosloperij De Zaag kann einen Auftrag ablehnen, wenn triftige Gründe für die Annahme vorliegen, dass das Fahrzeug nicht frei von Rechten Dritter ist, nicht rechtmäßig übertragen werden kann oder die Arbeiten nicht sicher oder verantwortungsvoll durchgeführt werden können.

5. Planung und Durchführung

Der Autoverwerter De Zaag führt die Arbeiten nach bestem Wissen und Gewissen aus.

Vereinbarte Zeitpläne und Uhrzeiten sind unverbindlich, es sei denn, es wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart, dass eine Uhrzeit verbindlich ist.

Verzögerungen können aufgrund von Umständen wie schlechtem Wetter, Verkehrsstaus, technischen Störungen des Abholfahrzeugs, fehlenden Dokumenten, Krankheit oder anderen Umständen, die außerhalb der Kontrolle von Autosloperij De Zaag liegen, auftreten.

Im Falle einer Verzögerung wird der Kunde so schnell wie möglich informiert.

6. Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt sicher, dass das Fahrzeug am vereinbarten Ort und Zeitpunkt zugänglich und übertragbar ist, dass die Zulassungsbescheinigung und alle Schlüssel vorhanden sind und dass das Fahrzeug frei von Pfändungen, Verpfändungen oder anderen Rechten Dritter ist.

Der Kunde erklärt, der rechtmäßige Eigentümer des Fahrzeugs zu sein oder dazu bevollmächtigt zu sein.

Falls Autosloperij De Zaag die Arbeiten nicht beginnen oder ausführen kann, weil der Kunde diesen Verpflichtungen nicht nachkommt, können zusätzliche Kosten in Rechnung gestellt oder der Termin verschoben werden.

7. Beurteilung des Fahrzeugs

Eine genaue Preisermittlung hängt vom Zustand des Fahrzeugs ab. Autosloperij De Zaag begutachtet das Fahrzeug im Vorfeld so gründlich wie möglich anhand der vom Kunden bereitgestellten Informationen und etwaiger Fotos.

Sollte sich bei der Abholung oder Demontage herausstellen, dass der Zustand des Fahrzeugs von den zuvor gemachten Angaben abweicht, wie z. B. zusätzliche Schäden, fehlende Teile oder nicht offengelegte Mängel, kann dies Auswirkungen auf den zuvor vereinbarten Preis haben.

Autosloperij De Zaag haftet nicht für Mängel oder Schäden, die bereits vor der Abholung am Fahrzeug vorhanden waren.

8. Teile und Materialien

Autosloperij De Zaag verkauft gebrauchte Teile und Gebrauchtfahrzeuge im aktuellen Zustand, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Die Abbildungen, Beschreibungen und Qualitätsangaben wurden so sorgfältig wie möglich zusammengestellt, garantieren jedoch weder den genauen Zustand noch die Eignung eines Teils für ein bestimmtes Fahrzeug.

Es obliegt dem Kunden, im Voraus zu prüfen, ob ein Teil für den beabsichtigten Verwendungszweck geeignet und kompatibel ist.

9. Zusätzliche Arbeiten und Änderungen

Wenn während der Ausführung zusätzliche Arbeiten erforderlich oder gewünscht werden, wie z. B. zusätzlicher Transport, die Entfernung gefährlicher Stoffe oder die Entsorgung zusätzlicher Materialien, so werden diese als zusätzliche Arbeiten betrachtet.

Zusätzliche Arbeiten werden im Voraus besprochen und, wenn möglich, schriftlich bestätigt. Ist eine sofortige Ausführung erforderlich oder aus praktischen Gründen wünschenswert, können zusätzliche Arbeiten auch mündlich vereinbart werden.

Zusätzliche Arbeiten werden separat in Rechnung gestellt bzw. abgerechnet, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

10. Stornierung oder Umbuchung durch den Kunden

Wenn der Kunde einen geplanten Termin absagen oder verschieben möchte, muss dies so schnell wie möglich mitgeteilt werden.

Wird ein Termin kurzfristig vor dem geplanten Datum abgesagt oder verschoben, kann Autosloperij De Zaag Kosten für reservierte Transportmittel, Vorbereitungsarbeiten oder sonstige entstandene Aufwendungen in Rechnung stellen.

Bei wiederholten Stornierungen oder Nichterscheinen am vereinbarten Treffpunkt können zusätzliche Kosten anfallen.

11. Zahlung

Beim Ankauf eines Schrottautos wird der vereinbarte Betrag dem Kunden zum Zeitpunkt der Abholung ausgezahlt, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

Beim Kauf von Ersatzteilen oder eines Gebrauchtfahrzeugs ist die Zahlung innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist zu leisten. Ist keine Zahlungsfrist angegeben, gilt eine Zahlungsfrist von 14 Tagen ab Rechnungsdatum.

Zahlt der Kunde nicht fristgerecht, ist Autosloperij De Zaag berechtigt, die Lieferung bis zum Zahlungseingang vorübergehend auszusetzen.

Etwaige Inkassokosten, gesetzliche Zinsen und sonstige angemessene Kosten, die durch verspätete Zahlung entstehen, können an den Kunden weitergegeben werden.

12. Lieferung

Nach der Abholung des Schrottautos erhält der Kunde eine Haftungsfreistellungsbescheinigung, mit der die Haftung für das Fahrzeug auf Autosloperij De Zaag übergeht.

Beim Verkauf eines Teils oder Gebrauchtartikels wird dieser an den Kunden übergeben, der die Möglichkeit hat, ihn bei Lieferung zu prüfen. Sichtbare Mängel oder Auffälligkeiten müssen unverzüglich, idealerweise sofort nach Lieferung, gemeldet werden.

Wenn der Kunde den gelieferten Artikel in Gebrauch nimmt oder innerhalb einer angemessenen Frist nach der Lieferung keine Beanstandungen äußert, gilt dies als akzeptiert.

13. Beschwerden

Beanstandungen bezüglich gelieferter Teile, Gebrauchtwagen oder durchgeführter Arbeiten müssen der Autosloperij De Zaag so schnell wie möglich, in jedem Fall jedoch innerhalb einer angemessenen Frist nach deren Entdeckung, schriftlich gemeldet werden.

Eine Beschwerde setzt die Zahlungsverpflichtung des Kunden nicht aus, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart.

14. Garantie

Autosloperij De Zaag garantiert die sorgfältige Ausführung der Arbeiten sowie die Lieferung von Ersatzteilen und Gebrauchtfahrzeugen.

Die Gewährleistung für Teile oder Gebrauchtwaren gilt nur in dem Umfang, wie es schriftlich vereinbart und festgelegt wurde.

Die Garantie deckt keine Schäden oder Mängel ab, die durch Folgendes verursacht wurden:

  • normale Abnutzung;
  • Missbrauch oder fehlerhafte Montage;
  • unzureichende Wartung;
  • Schäden, die durch Dritte oder eigenes Handeln verursacht wurden;
  • Mängel, die zum Zeitpunkt des Kaufs offengelegt wurden;
  • Verwendung des Teils in Kombination mit einem ungeeigneten Fahrzeug.

Wenn ein Garantiefall vorliegt, legt Autosloperij De Zaag die Art und Weise der Reparatur, des Ersatzes oder der Rückerstattung fest.

15. Haftung

Autosloperij De Zaag haftet nur für direkte Schäden, die nachweislich auf einen Mangel seitens Autosloperij De Zaag zurückzuführen sind.

Die Haftung ist auf den für den jeweiligen Auftrag oder die jeweilige Lieferung in Rechnung gestellten oder ausgezahlten Betrag beschränkt.

Autosloperij De Zaag haftet nicht für indirekte Schäden, einschließlich Folgeschäden, Einkommensverluste oder Schäden, die durch unsachgemäße Verwendung der gelieferten Teile verursacht werden.

16. Höhere Gewalt

Autosloperij De Zaag haftet nicht, wenn die Arbeiten aufgrund höherer Gewalt nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig ausgeführt werden können.

Höhere Gewalt umfasst unter anderem: schlechtes Wetter, Krankheit, Materialknappheit, Verzögerungen bei Lieferanten oder im Transportwesen, Stromausfälle, unsichere Arbeitsbedingungen oder andere Umstände, die außerhalb der Kontrolle von Autosloperij De Zaag liegen.

Im Falle höherer Gewalt wird in Absprache mit dem Kunden eine geeignete Lösung oder ein neuer Zeitplan angestrebt.

17. Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Teile oder Fahrzeuge bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller ausstehenden Beträge durch den Kunden Eigentum der Autosloperij De Zaag.

Solange die vollständige Zahlung nicht erfolgt ist, darf der Kunde die gelieferten Waren weder weiterverkaufen noch an Dritte weitergeben.

18. Fotos und Portfolio

Autosloperij De Zaag ist berechtigt, Fotos von Fahrzeugen, Teilen und abgeschlossenen Arbeiten für die eigene Verwaltung, Qualitätskontrolle, Website oder soziale Medien anzufertigen.

Wenn erkennbare Nummernschilder, Personen oder private Daten sichtbar sind, wird dies sorgfältig behandelt und gegebenenfalls unkenntlich gemacht.

19. Geistiges Eigentum

Alle von Autosloperij De Zaag erstellten oder bereitgestellten Texte, Fotos, Ratschläge, Arbeitsmethoden und sonstigen Materialien bleiben Eigentum von Autosloperij De Zaag, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

Diese Materialien dürfen ohne Genehmigung weder kopiert, verbreitet noch für andere Zwecke verwendet werden.

20. Privatsphäre

Autosloperij De Zaag verarbeitet personenbezogene Daten nur in dem Umfang, wie es für die Kontaktaufnahme, Angebotserstellung, den Kauf oder Verkauf von Fahrzeugen und Teilen, die Abmeldung beim RDW, die Rechnungsstellung und die Verwaltung erforderlich ist.

Persönliche Daten werden sorgfältig behandelt und ohne triftigen Grund nicht an Dritte weitergegeben.

Weitere Informationen hierzu finden Sie in der Datenschutzerklärung von Autosloperij De Zaag.

21. Anwendbares Recht

Für alle Angebote, Verträge und Arbeiten der Autosloperij De Zaag gilt niederländisches Recht.

Streitigkeiten werden vorzugsweise durch gütliche Einigung beigelegt.

Falls die Konsultation zu keiner Lösung führt, kann der Streitfall dem zuständigen Gericht in den Niederlanden vorgelegt werden.

22. Kontakt

Bei Fragen zu diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen wenden Sie sich bitte an Autosloperij De Zaag unter Verwendung der auf dieser Website angegebenen Kontaktdaten.